Article 70 Binding version of a European patent application or a European patent

Die verbindliche Fassung der europäischen Patentanmeldung oder des europäischen Patents ist die Fassung in der Verfahrenssprache. Wurde jedoch die Patentanmeldung in einer Nicht-Amtssprache eingereicht, so ist diese Ursprungsfassung die verbindliche Fassung. Jeder Vertragsstaat kann bestimmen, dass eine Übersetzung in seine Landessprache die verbindliche Fassung darstellt.
Artikel 2
Regel 7
Artikel 2
Regel 7
Artikel 70 EPÜ
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